Eine frühzeitige Vorlage des Antrages (mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Arbeiten) begünstigt dessen rechtzeitige Bearbeitung, da im Verfahren alle beteiligten Stellen zu hören sind und unter Umständen die Verkehrsregelung im Rahmen von Ortsterminen abgestimmt werden muss. Bei kurzfristiger Beantragung (kürzer als zwei Wochen vor geplantem Baubeginn) besteht die Möglichkeit, dass die Anordnung nicht rechtzeitig erteilt werden kann.
Notmaßnahmen sind auf jeden Fall vor Beginn der Arbeiten telefonisch zu melden. Die entsprechende Anordnung wird nach Möglichkeit sofort telefonisch erteilt und nachträglich schriftlich bestätigt.
Tel.-Nrn. für Notmaßnahmen: 02261 / 88 - 3620, … - 3663 und … - 3684 Außerhalb der Bürozeiten wenden Sie sich bitte in diesen Fällen an die zuständige Polizeidienststelle!
Einen Verlängerungsantrag schicken Sie bitte als formlose Email an: amt36_vks@obk.de. Geben Sie das Aktenzeichens und den gewünschten Verlängerungszeitraum an.
Bei der zu nutzenden Fläche handelt es sich um:
Ohne den Verkehrszeichenplan ist eine Bearbeitung nicht möglich!
Die Verkehrszeichenpläne sollen jeweils enthalten:
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