Befristete Schonzeitaufhebung für Schalenwild 

auf Grundlage des § 24 Abs. 2 Landesjagdgesetz NRW

Angaben zum/zur Antragssteller/in

Hiermit beantrage ich als jagdausübungsberechtigte Person die befristete Schonzeitaufhebung:

 

Angaben zur Person

Angaben zum Antrag

Allgemeine Angaben

Begründung des Antrags

Begründung

Anlagen zum Antrag 

Unterlagen

Hinweis

Falls Ihrem Antrag stattgegeben wird, verpflichten Sie sich, spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Ausnahmegenehmigung die Anzahl der genehmigten Schüsse schrifttlich bei der Unteren Jagdbehörde zu melden. 

 

Hierzu kann die übliche Mailadesse objagd@obk.de genutzt werde. 

Klicken Sie auf absenden um das ausgefüllte Formular an das zuständige Amt zu übermitteln.

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