auf Grundlage des § 24 Abs. 2 Landesjagdgesetz NRW
Hiermit beantrage ich als jagdausübungsberechtigte Person die befristete Schonzeitaufhebung:
Falls Ihrem Antrag stattgegeben wird, verpflichten Sie sich, spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Ausnahmegenehmigung die Anzahl der genehmigten Schüsse schrifttlich bei der Unteren Jagdbehörde zu melden.
Hierzu kann die übliche Mailadesse objagd@obk.de genutzt werde.
Klicken Sie auf absenden um das ausgefüllte Formular an das zuständige Amt zu übermitteln.