Reitkennzeichen und -plaketten

Hinweis

Sie können auf diesem Wege Ihre Anträge für Reitkennzeichen und -plaketten online beantragen. Sie erhalten im Anschluss ein Bestätigungsschreiben als E-Mail.

Ihre Daten werden sicher per SSL-Verschlüsselung übertragen.

Die anfallenden Gebühren müssen direkt online bezahlt werden. 

Version 2 - EPZ

Informationen (1/2)

Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet oder ein Pferd führt, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes Kennzeichen (mit gültigen Jahresaufklebern) führen.


Erläuterung der Auswahlmöglichkeiten:

 

Neuantrag Reitkennzeichen
Beantragung eines Paars Reitkennzeichens mit aktuellen Jahresaufklebern

  • für private Zwecke: 39,00 € (pro Pferd)
  • für gewerbliche Zwecke (z.B. Reiterhöfe): 89,00 € (pro Pferd)

Antrag Jahresaufkleber (Verlängerung)
Beantragung von Jahresaufklebern (bei bereits vorhandenem Reitkennzeichen)

  • für private Zwecke: 35.50 €
  • für gewerbliche Zwecke: 85.50 €

Verlustmeldung
eines Reitkennzeichens und/oder Jahresaufklebers

  • Mit der Meldung des Verlustes muss ein Ersatzkennzeichen beantragt werden. 
  • für private/gewerbliche Zwecke: 10,00 € 
  • Sofern bereits Jahresaufkleber für das lfd. Jahr beantragt wurden und diese bereits aufgeklebt waren, erhalten Sie Ersatz-Aufkleber. (Die Gebühr hierfür beträgt ebenfalls 10,00 €)

Veränderungsanzeige
Abmeldung, Mitteilung von Änderungen (z.B. Anschrift, etc.), Übertragung oder Ruhendstellung des Reitkennzeichens
Abmeldefrist:
Die Frist zur Abmeldung des Reitkennzeichens endet am 01.11. eines jeden Jahres.

Informationen (2/2)

Hinweis zur Antragstellung:

  • Nach Abschluss Ihres Online-Auftrages erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
  • Beachten Sie hierbei bitte, dass nur derjenige Änderungen vornehmen kann, dem das betreffende Reitkennzeichen zugeteilt wurde.


Reitabgabe:
Die Reitabgabe wird pro Kalenderjahr erhoben. Sie ist für die Unterhaltung von Reitwegen und zur Abgeltung möglicher Ersatzansprüche von Grundstückseigentümern bestimmt und wird zur Zweckverwendung an die Bezirksregierung Köln abgeführt. Sie beträgt z. Zt. je Kennzeichensatz und Kalenderjahr 25,00 € für Privatpersonen und 75,00 € für Reiterhöfe. Der Gesamtbetrag wird jährlich neu festgesetzt.

 

Es bestehen folgende Zahlungsmöglichkeiten:
  • Kreditkarte
  • PayPal


Die Möglichkeit eines Lastschriftverfahrens besteht nicht.

 

Die Bearbeitungszeit kann aufgrund des hohen Aufkommens an Anträgen bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, die Reitkennzeichen/Reitplaketten für das Folgejahr frühzeitig (ca. ab November) zu beantragen.

Antragsauswahl

Kosten: 0€

Kosten: 10€

Kosten: 39.00€ - 89.00€ pro Paar

Kosten: 35.50€ - 85.50€ pro Paar

Antrag

Angaben zum Antragsteller

Antrag

Reitkennzeichen (Neuantrag)

Kosten: $WERT$ EUR

Jahresaufkleber (Verlängerung)

Dies trifft nur dann zu, wenn das Pferd anderen Personen gegen Entgelt überlassen wird.

Kosten: $WERT$ EUR

Verlust

Kosten: 10,00 EUR

Veränderungsanzeige

*1) Das Reitkennzeichen ruht für 2 Jahre. Danach verliert es seine Gültigkeit und muss bei Bedarf neu beantragt werden.

Neuer Halter

Die Veränderungsanzeige ist kostenlos.

Kenntnisnahme Landesnaturschutzgesetz NRW

Mir ist bekannt, dass ich nach den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) und der dazu ergangenen Verordnung zur Durchführung des LNatSchG NRW vom 22.10.1986 – GV NW S. 683 in der zur Zeit gültigen Fassung – verpflichtet bin, Aufzeichnungen über den jeweiligen Reiter zu machen und auf Verlangen vorzulegen.

Elektronisch einreichen

Alle Angaben liegen vor. Sie können Ihr Anliegen jetzt online einreichen.

 

Zur Empfangsbestätigung wird Ihre E-Mail-Adresse verwendet. Sie wird ausschließlich für diesen Vorgang verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

 

Das Einreichen erfordert eine Online-Bezahlung. Klicken Sie auf Weiter, um die Online-Bezahlung durchzuführen und den Antrag anschließend elektronisch einzureichen.

Bezahlen

Es ist eine Bezahlung in Höhe von $WERT$ EUR erforderlich.

Bitte wählen Sie eine Zahlungsart aus und klicken Sie auf Zur Kasse, um den Zahlvorgang zu beginnen. Nach der Zahlung kehren Sie automatisch zu diesem Vorgang zurück. Durch Bestätigen des Zur Kasse-Buttons verlassen Sie die Internet-Seite der Kommune/des Kreises und es gelten nunmehr die AGB/Datenschutzbestimmungen des Zahlungsproviders/Ihrer Hausbank. Es werden keine personenbezogenen Daten übermittelt. Übermittelt werden lediglich der zu bezahlende Betrag, der Verwendungszweck (Buchungstext) sowie ein Kassenzeichen.

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