Hinweis:
Die beabsichtigte Sammlung ist spätestens 3 Monate vor ihrer Aufnahme dem Oberbergischen Kreis anzuzeigen. Die Frist beginnt mit Vorlage der vollständigen Anzeige. Die unvollständige, unrichtige oder verspätete Erstattung einer Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Die angezeigte Sammlung kann von Bedingungen abhängig gemacht, zeitlich befristet oder mit Auflagen versehen werden.
Der Anzeigende erhält nach der Prüfung eine Bestätigung der Anzeige.
Die unvollständige, unrichtige oder verspätete Erstattung einer Anzeige stellt einen Bußgeldtatbestand dar.
Zuständige Behörde ist der Oberbergische Kreis, das Umweltamt, die Abfallwirtschaft, die Untere Abfallwirtschaftsbehörde,
Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Neuhoff Tel.: 02261/88-6783
Frau Wengeler Tel.: 02261/88-6786