Anzeige einer gewerblichen Sammlung gem. § 18 Abs. 1 KrWG

Träger der Sammlung 

Für die Sammlung verantwortliche Person

Größe und Organisation des Sammlungsunternehmens

Informationen zur angezeigten Sammlung

Art der Sammlung

Standortliste

Sammlungsbezirk
Dauer der Sammlung

Die Mindestdauer der Sammlung ist geplant

Angaben zum Abfall

Welche Abfälle sollen eingesammelt werden
Voraussichtliche Sammelmenge in t für die gesamte angezeigte Sammlung / Jahr

Angaben zur Entsorgung

Altpapier

Wohin erfolgt die Verwertung:

Altmetalle

Wohin erfolgt die Verwertung:

Altkleider/Textilien/Schuhe

Wohin erfolgt die Verwertung:

Darlegung von Abfällen, die keiner Verwertung zugeführt werden können:

Sonstige

Wohin erfolgt die Verwertung:

Unterlagen

Bestätigung der Angaben

Hinweis:

Die beabsichtigte Sammlung ist spätestens 3 Monate vor ihrer Aufnahme dem Oberbergischen Kreis anzuzeigen. Die Frist beginnt mit Vorlage der vollständigen Anzeige. Die unvollständige, unrichtige oder verspätete Erstattung einer Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Die angezeigte Sammlung kann von Bedingungen abhängig gemacht, zeitlich befristet oder mit Auflagen versehen werden.

 

Der Anzeigende erhält nach der Prüfung eine Bestätigung der Anzeige.

 

Die unvollständige, unrichtige oder verspätete Erstattung einer Anzeige stellt einen Bußgeldtatbestand dar.

 

Zuständige Behörde ist der Oberbergische Kreis, das Umweltamt, die Abfallwirtschaft, die Untere Abfallwirtschaftsbehörde, 
Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Neuhoff Tel.: 02261/88-6783

Frau Wengeler Tel.: 02261/88-6786

Klicken Sie auf absenden um das ausgefüllte Formular TLS-verschlüsselt an das zuständige Amt zu übermitteln.

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