Verbandbuch OBK

Einverständniserklärung

für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden.

 

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden sicher per SSL-Verschlüsselung übertragen.

 

Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

 

Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

 

Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.

Hinweise zum Verbandbuch

Was ist zu tun bei Verletzungen?
 
Verletzung versorgen, Erste Hilfe leisten, dabei auf Eigenschutz achten oder sich helfen lassen.

  1. Warum Verbandbuch
  2. Warum auch Psychische Belastung eintragen
  3. QR Codes und Ansprechpartner
  4. Link zu der Liste der Durchgangsärzte
  5. Liste Krankenhäuser
  6. Kontakt Unfallanzeige
  7. Ansprechpartner Psychische Belastung 

1. Warum ist der Eintrag ins Verbandbuch wichtig? 
Die Führung eines Verbandbuches ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesem werden alle geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen schriftlich aufgezeichnet. Es dient als Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Die Eintragung hat unabhängig von der vermeintlichen Schwere der Verletzung zu erfolgen.
 
Hintergrund:
Bei Arbeitsunfällen werden die Kosten der Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen von den Berufsgenossenschaften (für die Kreisverwaltung die Unfallkasse NRW und die Rheinische Versorgungskasse) übernommen. Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen zur Folge haben, müssen durch eine Unfallanzeige der für den Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt werden. Die Unfallanzeige dient der Dokumentation, dass der Unfall während der Ausübung einer versicherten Tätigkeit geschah. Bei Unfällen oder kleineren Verletzungen, die zunächst keinen Arbeitsausfall oder weniger als 3 Ausfalltage zur Folge haben, fehlt dieser Nachweis. Treten durch eine scheinbar kleine Verletzung Spätfolgen auf, kann durch die Eintragung im Verbandbuch der Nachweis erbracht werden, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Fehlt die Dokumentation und können auch keine Zeugen gefunden werden, kann die Berufsgenossenschaft die Kostenübernahme verweigern.
 
Im Falle von Spätfolgen können diese Eintragungen von großer Bedeutung sein. Sie dienen der Dokumentation einer Verletzung im Dienst gegenüber der Unfallversicherung. Eintragungen im Verbandbuch sind daher selbst bei der Entnahme von Pflastern zur Versorgung von Schnittverletzungen im Einzelfall sehr wichtig.
 
An einem Beispiel soll die Notwendigkeit der Eintragungen verdeutlicht werden: 
Ein Bediensteter verletzt sich beim Öffnen eines Kartons am Daumen. Da der Daumen stark blutet, entnimmt der Bedienstete dem Erste-Hilfe-Koffer ein Pflaster und versorgt hiermit die Wunde. An die Eintragung im Verbandbuch denkt er in diesem Moment nicht und unterlässt die Eintragung.
 
Einige Tage später hat sich die anfangs harmlose Schnittverletzung stark entzündet. Es wird eine ärztliche Behandlung notwendig; letztendlich muss der Daumen sogar amputiert werden. Der Bedienstete will nun gegenüber der Unfallversicherung einen Arbeitsunfall geltend machen. Seine Ansprüche werden jedoch nach der Prüfung durch die Unfallversicherung abgelehnt.
 
Begründung:
Eine Dokumentation der Schnittverletzung ist nicht erfolgt.
Der Nachweis eines Arbeitsunfalls kann somit nicht erbracht werden.
Die Unfallversicherung ist von der Leistungspflicht befreit.
 
Dieser - zwar konstruierte, aber nicht unmögliche - Sachverhalt verdeutlicht mögliche Folgen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.  
Bitte denken Sie daher zukünftig eigenverantwortlich daran, immer -selbst bei kleinsten Verletzungen - eine Eintragung im Verbandbuch vorzunehmen und Materialentnahmen aus den Erste-Hilfe-Koffern zu vermerken! 
 
Darüber hinaus dienen Verbandbücher dazu, Unfallschwerpunkte im Unternehmen zu erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung einzuleiten. 
Eine Kontrolle, wer was wie oft aus einem Erste-Hilfe-Koffer entnommen hat, ist damit nicht beabsichtigt; es erleichtert vielmehr das zeitnahe Auffüllen der entnommenen Erste-Hilfe-Materialien. 

2. Warum sollen auch Psychische Belastungen eingetragen werden? 
Was sind Psychische Belastungen? Hierzu zählen z.B. Übergriffe, Beleidigungen und /oder Bedrohungen, Mobbing, Auffinden von toten Menschen oder Tieren, viele Situationen im Rettungsdienst.
 
Manches Einzelerlebnis mag auf den ersten Blick verkraftbar sein, aber bei Häufung kann es zu einer extremen Beanspruchung der Psyche kommen. 
Dann wird schnell Hilfe erforderlich.
 
Bei direkten Geschehen helfen die PSU Teams oder Notfallseelsorger.
Es ist aber auch möglich, über die Unfallkasse kurzfristig eine psychologische Betreuung anzufordern. Dies geschieht über eine Unfallanzeige und die Nachweise über das Verbandbuch. 
 
3. QR Codes und Ansprechpartner Verbandbuch 
Aus Datenschutzgründen hat sich die Verwaltung für das Führen eines Elektronischen Verbandbuches entschieden.
Über einen QR-Code ist dieses zudem auch über Mobilgeräte problemlos und zeitnah auszufüllen. 
Mit dem abschließenden Klick auf „einreichen“ werden die Eintragungen zur weiteren Bearbeitung über das System an die Fachkraft für Arbeitssicherheit übermittelt.


Bei Fragen zum Verbandbuch stehen: 
Thomas Sauer, FaSi             Tel. 02261 88-4400
Alke Kaminetzki, Amt 10       Tel. 02261 88-1008
 
gerne zur Verfügung.

 

4. Link Durchgangsärzte DGUV  
Über den Link (http://diva-online.dguv.de/diva-online/) kann bei Bedarf schnellstmöglich ein passender Durchgangsarzt gefunden werden. Einfach den Ort eingeben, 10 oder 25 KM Radius auswählen und auf suchen klicken. Es werden alle Durchgangsärzte in dem gewählten Radius angezeigt. Es können auch mehrere Ärzte ausgewählt werden. Die Ärzte werden mit Adresse und Telefonnummer angezeigt. 
 
5. Liste Kreiskrankenhäuser 
KHS Gummersbach   Tel. 02261 170   
Wilhelm - Breckow - Allee 20  51643 Gummersbach
  
KHS Engelskirchen  Tel. 02263 810     
Wohlandstraße 30    51766 Engelskirchen

KHS Waldbröl      Tel. 02291 82 0         
Dr.-Goldenbogen-Straße 10     51545 Waldbröl 
 
6. Kontakte für die Unfallanzeige 
Bei der Anmeldung beim Durchgangsarzt oder im Krankenhaus informieren Sie bitte die dortigen Mitarbeitenden oder den Arzt direkt darüber, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Bedienstete des OBK sind als Beschäftigte bei der Unfallkasse NRW versichert und als Beamte bei der Rheinischen Versorgungskasse.
 
Nach einem Besuch beim Durchgangsarzt sollte immer Kontakt mit folgenden Personen aufgenommen werden:
 
Beschäftigte an die Unfallkasse NRW über:
Amt 20, Fr. Krischio, nicole.krischio@obk.de, Tel. 02261 88-2009 
Beamte an die Rheinische Versorgungskasse über:
Amt 11, Fr. Binder, nadine.binder@obk.de, Tel. 02261 88-1109,
 
um eine Unfallanzeige erstellen zu lassen. 
 
7. Ansprechpartner Psychische Belastung 
Bei psychischen Belastungen können sich die Bediensteten der Kreisverwaltung an den Betriebsarzt Rescue Service wenden. Dieser kann hierbei jedoch nur beratend und hilfestellend zur Seite stehen und selber keine psychologischen Sitzungen durchführen.

Persönliche Daten


Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden.


Angaben der verletzten Person

Angaben zum Hergang des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens


Bitte möglichst ausführlich beschreiben.

Name/n von Zeugen

Erste Hilfe Leistung


Ersthelfer/Ersthelferin

Weiterbehandlung und Dokumentation


Dann bitte eine Unfallanzeige abgeben!

Beschäftigte -> an die Unfallkasse NRW über:
Amt 20, Fr. Krischio, nicole.krischio@obk.de, Tel. 02216/ 88-2009
 
Beamte -> an die Rheinische Versorgungskasse über:
Amt 11, Fr. Binder, nadine.binder@obk.de, Tel. 02261/ 88-1109

Ihre Daten gehen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit, bei Rückfragen wenden Sie sich direkt an:

Thomas Sauer
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Telefon: 02261 884400
E-Mail: fasi10@obk.de 

Gute Besserung!

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