Die beabsichtigte Sammlung ist spätestens 3 Monate vor ihrer Aufnahme dem Oberbergischen Kreis anzuzeigen.
Es erfolgt eine Eingangsbestätigung durch den Oberbergischen Kreis.
Die unvollständige, unrichtige oder verspätete Erstattung einer Anzeige stellt einen Bußgeldtatbestand dar.
Ansprechperson
Zuständige Behörde ist der Oberbergische Kreis
Umweltamt, Abfallwirtschaft
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Neuhoff, Tel: 02261/88-6783
oder an Frau Wengeler, Tel.: 02261/88-6786
Standortliste
Die Sammlung ist geplant
Altpapier
Altmetalle
Altkleider/Textilien/Schuhe
Sonstige
Klicken Sie auf absenden um das ausgefüllte Formular an das zuständige Amt zu übermitteln.