Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung

gemäß § 18 KrWG

Wichtige Hinweise

Die beabsichtigte Sammlung ist spätestens 3 Monate vor ihrer Aufnahme dem Oberbergischen Kreis anzuzeigen.

 

Es erfolgt eine Eingangsbestätigung durch den Oberbergischen Kreis.

 

Die unvollständige, unrichtige oder verspätete Erstattung einer Anzeige stellt einen Bußgeldtatbestand dar.

Ansprechperson

Zuständige Behörde ist der Oberbergische Kreis

Umweltamt, Abfallwirtschaft

Moltkestraße 42

51643 Gummersbach

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Neuhoff, Tel: 02261/88-6783

oder an Frau Wengeler, Tel.: 02261/88-6786

Träger der Sammlung

Informationen zur angezeigten Sammlung

Art der Sammlung

Standortliste

Sammlungsbezirk
Dauer der Sammlung

Die Sammlung ist geplant

Angaben zum Abfall und zur Entsorgung

Altpapier

Altmetalle

Altkleider/Textilien/Schuhe

Sonstige

Beauftragung Dritter

Unterlagen beifügen

Bestätigung der Angaben

Klicken Sie auf absenden um das ausgefüllte Formular an das zuständige Amt zu übermitteln.

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