Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
(Wiederholung eines nicht bestandenen Teiles)

Ich beantrage hiermit die Zulassung zur Fischerprüfung zwecks Erlangung meines ersten Fischereischeines.

Hinweise

  1. Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung werden nur noch angenommen, wenn
    • der Antrag rechtzeitig, d. h. bis spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin,  vorliegt (später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden = Ausschlussfrist),
    • der Antrag vollständig und deutlich ausgefüllt ist und
    • ggf. die notwendige Ausnahmegenehmigung beiliegt.
  2. Prüfungsort und Prüfungszeit werden von der unteren Fischereibehörde festgelegt. Terminwünsche bzw. Terminverschiebungen können nach der Zulassung zur Fischerprüfung nicht mehr berücksichtigt werden. Wer zum vorgesehenen Termin nicht erscheint, hat insoweit auch keinen Anspruch auf einen Ersatztermin!
  3. Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer im Oberbergischen Kreis seinen Wohnsitz hat und das 13. Lebensjahr vollendet hat.
  4. Die für die Teilnahme an der Fischerprüfung zu zahlende Gebühr in Höhe von 30,00 € ist am Prüfungstag zu entrichten.

 

Angaben zur Wiederholung eines nicht bestandenen Teiles 

 

Ich habe am

 

Angaben zur Person 

 

bezieht sich auf den Geburtsort

Dokumente

Bestätigung

Ich erkläre, dass

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