Ich beantrage hiermit die Zulassung zur Fischerprüfung zwecks Erlangung meines ersten Fischereischeines.
bezieht sich auf den Geburtsort
Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer im Oberbergischen Kreis seinen Wohnsitz hat und das 13. Lebensjahr vollendet hat.
Dieser Antrag ist spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde einzureichen.
Die für die Teilnahme an der Fischerprüfung zu zahlende Gebühr in Höhe von 50,00 € ist am Prüfungstag zu entrichten.