Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung

Ich beantrage hiermit die Zulassung zur Fischerprüfung zwecks Erlangung meines ersten Fischereischeines.

Hinweise

  1. Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung werden nur noch angenommen, wenn
    • der Antrag rechtzeitig, d. h. bis spätestens 4  Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin, vorliegt (später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden = Ausschlussfrist),
    • der Antrag vollständig und deutlich ausgefüllt ist und
    • ggf. die notwendige Ausnahmegenehmigung beiliegt.
  2. Prüfungsort und Prüfungszeit werden von der unteren Fischereibehörde  festgelegt. Terminwünsche bzw. Terminverschiebungen können nach der Zulassung zur Fischerprüfung nicht mehr berücksichtigt werden. Wer zum
    vorgesehenen Termin nicht erscheint, hat insoweit auch keinen Anspruch auf einen Ersatztermin!
Angaben zur Person

bezieht sich auf den Geburtsort 

Anmerkungen

Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer im Oberbergischen Kreis seinen Wohnsitz hat und das 13. Lebensjahr vollendet hat.

 

Dieser Antrag ist spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde einzureichen.

 

Die für die Teilnahme an der Fischerprüfung zu zahlende Gebühr in Höhe von 50,00 € ist am Prüfungstag zu entrichten.

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Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite)

Erklärungen

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